Der Sprecher für Religion und Kirchen der CDU-Landtagsfraktion Christian Gehring MdL informierte heute (2. Februar 2022) zu den Hintergründen der 3G-Zugangskontrolle für religiöse Veranstaltungen in den Alarmstufen I und II in der zum 28. Januar 2022 geänderten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:

„Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist für uns ein ebenso hohes Gut wie der Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Pandemie-Zeiten. Die einstweilige 3G-Regelung für Gottesdienste erfolgte nach einer sorgfältigen Abwägung zwischen diesen beiden hohen Gütern. Sie entspricht zudem auch dem Wunsch nach klaren Regelungen. Viele Kirchengemeinden, die solche Maßnahmen bereits praktizieren, hatten diesen Wunsch zuvor an uns herangetragen.

Die Landesregierung setzt mit 3G für Gottesdienste vor allem aber eine Vorgabe des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um. Dieser hatte jüngst darauf hingewiesen, dass alle Lebensbereiche bei den Zutrittsregelungen zu berücksichtigen und weitgehend gleich zu behandeln sind. Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen sollte es damit nicht länger geben.

Wir sind uns bewusst, dass gerade auch die Kirchen vor enorme Herausforderungen durch die Pandemie gestellt werden. Für Ihren bislang geleisteten, vorbildlichen Einsatz danke ich den Kirchen im Land daher sehr herzlich. Sie haben erheblich dazu beigetragen, das öffentliche Leben in Corona-Zeiten aufrecht zu erhalten mit Angeboten im religiösen, sozialen und kulturellen Bereich sowie für die Jugend. Mit Hygienekonzepten und -maßnahmen sowie kreativen Ideen wie Gottesdiensten im Freien ist es ihnen das vortrefflich gelungen – und mit der 3G-Regelung wird Ihnen das auch weiterhin gelingen. “

Nach Angaben von Christian Gehring werden 3G-Nachweise für Gottesdienstbesucher erst ab dem 14. Februar 2022 erforderlich werden. Den Kirchengemeinden und Einrichtungen blieben also zwei Wochen Zeit, um sich auf die neue Regelung einzustellen. Er wies besonders auf die Möglichkeit für die Gemeinden hin, nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 der Corona-Verordnung Selbsttests unter Aufsicht in Eigenregie anzubieten. Sollten zur Gottesdienstzeit keine öffentlichen Testzentren in der Nähe verfügbar sein, böte sich diese Durchführung an, die auch von Ehrenamtlichen vorgenommen werden könne. Die Gemeinden seien dazu aber nicht verpflichtet. Für Gottesdienste im Freien sowie Bestattungen und Trauerfeiern gelte auch nach dem 14. Februar 2022 keine Zugangsbeschränkung.
„Letztlich hoffen wir natürlich alle, dass diese Regelungen nur vorübergehender Natur sind und wir alsbald wieder zu Gottesdiensten in gewohnter Form zurückkehren können, wenn die Pandemie es zulässt“, so Christian Gehring abschließend. „Als CDU-Landtagsfraktion ist es uns wichtig, mit den Religionsgemeinschaften im Land in einen einvernehmlichen Dialogprozess zu stehen.“

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