Von April 2020 bis März 2022 haben baden-württembergische Unternehmen knapp 190 Millionen Euro an Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten.

Von April 2020 bis März 2022 haben baden-württembergische Unternehmen knapp 190 Millionen Euro an Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten. Im Schnitt waren das 880,73 Euro pro Antrag. Die CDU-Landtagsabgeordneten Christian Gehring und Tobias Vogt kritisieren die langen Bearbeitungszeiten der Anträge in den Regierungspräsidien. Aus einer Kleinen Anfrage an das baden-württembergische Sozialministerium geht nun hervor, dass es große regionale Unterschiede bei den Bearbeitungszeiten gibt. Und es besteht Anlass zur Hoffnung, dass der Antragsstau aus den Vorjahren bald vollständig abgearbeitet ist.

Während beim Regierungspräsidium Tübingen mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von zehn Tagen zu rechnen ist, so das Sozialministerium, sind es beim Regierungspräsidium Stuttgart acht Monate für die Bearbeitung der Anträge auf Entschädigung nach Paragrafen 56 bis 58 IfSG. Das sei zwar auch damit zu erklären, so Christian Gehring und Tobias Vogt, dass in Stuttgart mit Abstand die meisten Neuanträge, fast 95.000 von landesweit knapp über 250.000, in den Jahren 2020 und 2021 eingegangen sind. Dennoch sei die lange Wartezeit für die vielen kleinen- und mittelständischen Unternehmen in Nordwürttemberg unbefriedigend. „Im dritten Jahr der Pandemie und angesichts der finanziellen Auswirkungen durch angeordnete Schließungen, Zutrittsbeschränkungen oder personelle Engpässe aufgrund erkrankter Mitarbeiter muss das einfach schneller gehen. Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Und mehr Tempo muss auch der Anspruch des Landes und der Regierungspräsidien sein.“

Das Sozialministerium stellt Besserung in Aussicht und teilt mit, dass das Regierungspräsidium Stuttgart seine Bearbeitungspraxis auf das Ziel ausgerichtet hat, zum 30. Juni 2022 alle aus den Jahren 2020 und 2021 stammenden rückständigen Anträge abschließend beschieden zu haben. Die Entwicklung der Erledigungsquote weist in die richtige Richtung. Sie konnte im RP Stuttgart innerhalb der ersten beiden Monate im Jahr 2022 um rund 25 Prozent auf 74,94 Prozent gesteigert werden. Maßnahmen wie die Umstellung der Papierantragstellung auf eine rein elektronische Antragstellung sowie die Aufstockung von Personal in den Regierungspräsidien haben daran ihren Anteil. „Die uns nun vorliegenden Zahlen machen Hoffnung und zeigen, dass die Bemühungen des Landes und der Regierungspräsidien langsam Früchte tragen und die Abarbeitung der Anträge vorangeht. Wir werden das in jedem Fall weiter aufmerksam verfolgen“, so Gehring und Vogt abschließend.

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