Der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Abgeordnete für den Wahlkreis Schorndorf Christian Gehring sagte gestern (30. Juni 2021) in seiner ersten Plenarrede im Landtag zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz und zur Kennzeichnungspflicht für Polizisten: „Es wird mit der CDU kein Antidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild in Baden-Württemberg geben, keine Beweislastumkehr und kein Verbandsklagerecht. Das haben wir immer deutlich gesagt und dabei wird es auch bleiben.

Eine Kennzeichnungspflicht wird nur bei geschlossenen Einsätzen gelten
und nur in anonymisierter Form kommen. Die FDP versucht hier mit Halbwahrheiten über ein Gesetz, das noch gar nicht vorliegt, Stimmung zu machen und unsere Polizistinnen und Polizisten zu verunsichern – übrigens während ihre Parteikollegen in Rheinland-Pfalz gerade dabei sind, ein Antidiskriminierungsgesetz zu erarbeiten.

Unser CDU-Herz dagegen schlägt kräftig für unsere großartige Polizei. Wir haben in den letzten fünf Jahren sehr viel für sie getan hinsichtlich Personal, Ausstattung, Besoldung, Rechtssicherheit und Wertschätzung. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir auch in der neuen Wahlperiode gemeinsam mit dem Koalitionspartner weiterhin viel für die Polizistinnen und Polizisten im Land erreichen werden.“

« Kranzniederlegung auf dem Kleinfeldfriedhof in Fellbach Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2021 »