„Nicht mit Religionsfreiheit vereinbar – keine Werbung für Moscheen, deren Lehrinhalte nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind“

Der Entscheidung der Stadt Köln, den Gebetsruf in Moscheen durch einen Muezzin zu erlauben,
kann ich mich in keiner Weise anschließen. Es geht nicht darum, dass wir uns gegen Muslime in Baden-Württemberg stellen. Es geht mir um drei konkrete Anliegen, die ich für beachtenswert halte:
1. Wir müssen uns den Wortlaut des Gebetsrufes, den der Muezzin ausruft, ansehen:
‚Allah ist der Allergrößte. Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allah gibt. Ich bezeuge,
dass Mohammed der Gesandte Allahs ist. Kommt her zum Gebet. Kommt her zum Heil. Allah
ist der Allergrößte. Es gibt keinen Gott außer Allah.‘
Dieser Ausruf ist für mich nachvollziehbar, denn auch wir Christen und andere Religionen gehen von einem Gott aus. Es wird aber in keiner Religion so prominent als Inhalt mit Lautsprechern transportiert wie im Islam, und hierdurch ist es für mich nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Auch wenn ich diese Botschaft nicht teile, kann ich mich ihr nicht entziehen.
2. Wenn wir allen Moscheen in einer Stadt den Ruf des Muezzins erlauben, lassen wir dadurch Werbung für die jeweilige Moschee zu. Das kann nicht pauschal erlaubt werden, da es durchaus Moscheen gibt, deren Lehrinhalte nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind.
3. Gebetsaufrufe mittels Lautsprecher sind nicht vereinbar mit unserer pluralistischen Gesellschaft. Gerade als christliche Partei können wir dies nicht unterstützen, und auch wenn es ein kommunales Thema ist, sieht man anhand der Berichterstattung, dass dieses Thema die Menschen umtreibt.“

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