Der Landtagsabgeordnete Christian Gehring (CDU) begrüßt die Förderzusagen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum für das Jahr 2024 für die Kommunen im Rems-Murr-Kreis, die das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg heute (01.03.2024) bekanntgegeben hat:

„Baden-Württemberg hat einen starken Ländlichen Raum. Diesen wollen wir auch in Zukunft erhalten. Unser Land ist überall lebenswert – ob in der Metropole oder in den ländlichen Regionen. Deshalb freuen ich mich sehr über die Förderung von acht Gemeinden im Rems-Murr-Kreise mit rund 525.000 Euro. Damit wird es möglich, dass tolle Projekte mit Gesamtkosten von über 5,4 Millionen Euro umgesetzt werden – und dass der Ländliche Raum auch weiterhin ein attraktiver Ort für Familien und wirtschaftliche Akteure bleibt.“

Nach Angaben des Abgeordneten werden Projekte aus dem Bereich Innenentwicklung/Wohnen in Alfdorf-Vordersteinenberg (Zuschuss: 130.000 Euro), Backnang-Mittelschöntal (60.000 Euro), Burgstetten-Burgstall an der Murr (55.000 Euro), Burgstetten-Erbstetten (50.000 Euro), Kaisersbach (30.000 Euro) und Murrhardt-Siegelsberg (30.000 Euro) gefördert. Zwei weitere Projekte in Murrhardt (27.600 Euro) und Rudersberg-Schlechtbach (142.320 Euro) erhalten ebenfalls Zuschüsse aus dem Förderprogramm.

Christian Gehring erklärt dazu abschließend: „Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stärken wir die Strukturen und unterstützen die Gemeinden, damit sie auch in Zukunft lebenswerte Orte für die Bürgerinnen und Bürger bleiben.“

Hintergrund
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem Dorfentwicklungsprogramm und dem vorwiegend gewerblich orientierten Strukturprogramm Ländlicher Raum ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können. Mit der diesjährigen Programmentscheidung fördert das Land 1.113 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 104,4 Millionen Euro. Im Mittelpunkt steht die klimagerechte Strukturentwicklung.

Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, konnten bis zum Jahr 2023 Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz. Das Konzept der Schwerpunktgemeinden wurde überarbeitet. Mit den Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung, wurde die Förderlinie der Schwerpunktgemeinden jetzt zukunftsorientiert weiterentwickelt und setzt dabei neue Impulse und Anreize im Hinblick auf Klimasensibilität.

Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie im Erklärfilm des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter diesem Link.

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